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No Show: Strafen bei Tischreservierungen im Restaurant

Erstellt von Susanne Hauser / 02.09.2024

Inhaltsverzeichnis:

In der Gastronomiewelt sorgt ein Phänomen zunehmend für Diskussionen: No-Shows im Restaurant. Immer mehr Gastronomen sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass Gäste trotz Reservierung nicht erscheinen. Dies hat einen erheblichen Einfluss auf den Betrieb und die Wirtschaftlichkeit von Restaurants. Um diesem Trend entgegenzuwirken, greifen viele Betreiber zu einer umstrittenen Maßnahme: der Einführung von Strafen für No-Shows.

Diese Praxis wirft viele Fragen auf. Was genau sind No-Show-Gebühren und wie werden sie umgesetzt? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür in Deutschland? Der Artikel beleuchtet auch konkrete Beispiele aus der deutschen Gastronomie und untersucht die Auswirkungen sowohl auf Restaurantbesitzer als auch auf Gäste. Ziel ist es, ein umfassendes Bild dieser kontroversen Thematik zu zeichnen und ihre Bedeutung für die Zukunft der Gastronomie zu analysieren.

Was ist eine No-Show-Gebühr?

Definition

Eine No-Show-Gebühr ist eine Entschädigungszahlung, die Restaurants von Gästen verlangen, wenn diese trotz Reservierung nicht erscheinen oder ihre Buchung sehr kurzfristig absagen. Diese Praxis hat in den letzten Jahren zugenommen, insbesondere seit der Corona-Krise. Die Höhe der Gebühr kann variieren, liegt aber oft zwischen 10 und 50 Euro pro Person. In einigen Fällen kann sie sogar bis zu 150 Euro pro Person betragen, was bei größeren Gruppen zu erheblichen Kosten führen kann.

Die Idee hinter der No-Show-Gebühr besteht darin, das Restaurant für entgangene Einnahmen und nicht genutzte Ressourcen zu entschädigen. Sie dient als Sicherheitsleistung für Gastronomen und soll Gäste dazu motivieren, ihre Reservierungen verbindlich wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen.

Gründe für die Einführung

Die Einführung von No-Show-Gebühren hat mehrere Gründe:

  1. Finanzielle Verluste: Jeder unbesetzte Tisch bedeutet für Gastronomen Umsatzeinbußen. Dies ist besonders problematisch für Restaurants im mittleren und höheren Preissegment, die auf Reservierungen angewiesen sind und wenig Laufkundschaft haben.
  2. Ressourcenverschwendung: Restaurants planen ihren Personaleinsatz und Lebensmitteleinkauf basierend auf den Reservierungen. No-Shows führen zu ungenutzten Kapazitäten und verschwendeten Ressourcen.
  3. Planungssicherheit: Die Gebühr soll die Verbindlichkeit von Reservierungen erhöhen und Gastronomen eine bessere Planungsgrundlage bieten.
  4. Kompensation für Vorbereitungen: Oft sind sich Gäste nicht bewusst, welcher finanzielle und organisatorische Aufwand mit der Auslastungsplanung eines Restaurants verbunden ist.
  5. Verhinderung von Mehrfachreservierungen: Immer häufiger reservieren Gäste Plätze in mehreren Restaurants gleichzeitig, um sich kurzfristig für eines zu entscheiden. Dies führt zu einer erhöhten Anzahl von No-Shows.

Die No-Show-Gebühr hat für Gastronomen einige Vorteile. Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen, die Restaurantauslastung verbessert sich, und die Reservierung gewinnt an echtem Wert. Zudem schafft sie eine höhere Wertschätzung den Gästen gegenüber, die ihre Reservierungen ernst nehmen.

Häufigkeit in deutschen Restaurants

Die Praxis der No-Show-Gebühren in deutschen Restaurants nimmt zu, auch wenn belastbare Zahlen fehlen. Laut einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) NRW hat sich das Phänomen der No-Shows in den letzten Jahren verstärkt. Dies gilt besonders bei anonymen Online-Reservierungen, die sich während der Corona-Krise etabliert haben.

In Nordrhein-Westfalen erheben bereits 10% der Gastronomen eine solche Gebühr, was die Ernsthaftigkeit des Problems unterstreicht. In manchen Fällen berichten Restaurants von No-Show-Raten zwischen 10 und 20 Prozent an besonders gefragten Abenden oder bei speziellen Veranstaltungen.

Die Einführung von No-Show-Gebühren folgt dem Vorbild der Hotelbranche, wo diese Praxis bereits zur Normalität gehört. Auch Restaurants in anderen Ländern wie Spanien oder der Schweiz greifen vermehrt zu dieser Maßnahme. In Deutschland müssen Gäste bei einer Reservierung mittlerweile häufig ihre Kreditkarteninformationen hinterlegen. Bei Nichterscheinen oder kurzfristigen Stornierungen kann die Gebühr dann über die Kreditkarte abgebucht werden.

Als kurzfristige Stornierung gilt in der Regel alles innerhalb eines Tages vor dem geplanten Restaurantbesuch. Die Einführung von No-Show-Gebühren zielt darauf ab, Kunden davon abzuschrecken, einfach nicht zu erscheinen und somit die Planungssicherheit für Restaurants zu erhöhen.

Rechtliche Grundlagen für No-Show-Gebühren

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Erhebung von No-Show-Gebühren in Restaurants unterliegt in Deutschland bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist es Gastronomen erlaubt, solche Gebühren zu erheben, jedoch müssen dabei spezifische Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Paragraphen, die sich auf vorvertragliche Schuldverhältnisse und Vertragsanbahnung beziehen.

Bei einer einfachen Tischreservierung, bei der Speisen und Getränke erst im Restaurant ausgewählt werden, liegt ein vorvertragliches Schuldverhältnis vor. In diesem Fall hat noch kein konkreter Bewirtungsvertrag stattgefunden. Anders verhält es sich, wenn bereits im Vorfeld eine Vereinbarung über Speisen und Preise getroffen wurde. Hier liegt ein verbindlicher Bewirtungsvertrag vor, dessen Nichterfüllung zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

Voraussetzungen für die Erhebung

Um No-Show-Gebühren rechtmäßig erheben zu können, müssen Gastronomen einige wichtige Voraussetzungen erfüllen:

  1. Vereinbarung: Die No-Show-Gebühr muss explizit mit dem Gast vereinbart worden sein. Dies geschieht in der Regel durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Restaurants.
  2. Einbeziehung der AGB: Bei Verbrauchern werden die AGB nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Gast auf sie hingewiesen wurde, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte und mit ihrer Geltung einverstanden war.
  3. Transparenz: Die Klausel zur No-Show-Gebühr muss klar und verständlich formuliert sein. Der Gast muss über die Höhe der Gebühr und die Bedingungen, unter denen sie fällig wird, informiert werden.
  4. Nachweis des Schadens: Das Restaurant muss nachweisen können, dass durch das Nichterscheinen des Gastes tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Die bloße Behauptung eines Schadens reicht nicht aus.
  5. Angemessenheit: Die Höhe der No-Show-Gebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zum entstandenen Schaden stehen.

Grenzen der Gebührenhöhe

Die Höhe der No-Show-Gebühr unterliegt rechtlichen Beschränkungen:

  1. Verhältnismäßigkeit: Die Gebühr darf nicht unverhältnismäßig hoch sein. Sie sollte den tatsächlich entstandenen Schaden nicht übersteigen.
  2. Differenzierung nach Reservierungsart: Bei einer einfachen Tischreservierung kann in der Regel nur der sogenannte "Vertrauensschaden" geltend gemacht werden. Dies umfasst nutzlose Aufwendungen wie Vorbereitungskosten oder zusätzliche Personalkosten.
  3. Höhere Gebühren bei Menüvereinbarungen: Wurde im Vorfeld ein bestimmtes Menü zu einem festgelegten Preis vereinbart, kann das Restaurant den "Erfüllungsschaden" geltend machen. Dies bedeutet, dass das Restaurant so gestellt wird, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden.
  4. Nachweismöglichkeit für Gäste: Die AGB müssen dem Gast ausdrücklich die Möglichkeit einräumen nachzuweisen, dass im konkreten Fall kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Es ist zu beachten, dass die Höhe der No-Show-Gebühren in Deutschland variieren kann. Während einige Restaurants moderate Gebühren von 10 bis 50 Euro pro Person erheben, gibt es vereinzelt auch Fälle mit deutlich höheren Beträgen von bis zu 150 Euro pro Person. Die Angemessenheit solch hoher Gebühren ist jedoch umstritten und könnte im Streitfall einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Beispiele für No-Show-Gebühren in deutschen Restaurants

Hochpreisige Restaurants

In der gehobenen Gastronomie Deutschlands hat sich die Praxis der No-Show-Gebühren bereits etabliert. Das Gourmet-Restaurant im Fünf-Sterne-Haus Burg Schlitz in Hohen Demzin bei Teterow ist ein Beispiel dafür. Hoteldirektorin Melanie Hecke bestätigt, dass Restaurantgäste bei der Buchung einen Vertrag mit den entsprechenden AGB erhalten. Im Wappen-Saal fallen 90 Euro, in der Brasserie Louise 45 Euro pro nicht erschienenen Gast an, wenn dieser nicht bis 48 Stunden vorher abgesagt hat.

Auch das Sternerestaurant "bi:braud" in Ulm erhebt seit zwei Jahren eine No-Show-Gebühr. Sommelier Holger Baier erklärt, dass diese Maßnahme notwendig wurde, da Gäste zunehmend in mehreren Restaurants gleichzeitig reservieren und sich erst kurzfristig entscheiden. Besonders bei vorbestellten Menüs kann dies wirtschaftlich problematisch sein. Interessanterweise musste die Gebühr bisher nur zweimal tatsächlich erhoben werden, was auf eine hohe Zuverlässigkeit der Gäste hindeutet.

In München haben sich ebenfalls renommierte Restaurants dieser Praxis angeschlossen. Das "EssZimmer" in der BMW Welt und das "Schwarzreiter Restaurant" verlangen bei Reservierungen eine Kreditkartengarantie. Diese Maßnahme dient als Sicherheit und soll No-Shows reduzieren.

Mittelklasse-Restaurants

Die Einführung von No-Show-Gebühren beschränkt sich nicht nur auf die Spitzengastronomie. Auch Restaurants der Mittelklasse greifen zunehmend zu dieser Maßnahme. Ein Beispiel dafür ist das levantinische Restaurant "Das Maria" im Münchner Glockenbachviertel. Inhaberin Nadja Najib beobachtete über Jahre hinweg eine Zunahme von nicht wahrgenommenen Reservierungen. Als Reaktion darauf führte sie ein Online-Reservierungssystem ein, das eine Kreditkartenhinterlegung erfordert. Bei Nichterscheinen oder zu später Stornierung wird eine Gebühr von 35 Euro pro Person fällig.

Ähnlich geht das Seecafé "Augusta's" in Neubrandenburg vor. Restaurantleiter Jens Heller entschied sich vor etwa zwei Jahren für die Einführung einer Storno-Gebühr von 25 Euro pro Platz. Diese Maßnahme hat sich als effektiv erwiesen, um die Verbindlichkeit der Reservierungen zu erhöhen.

Regionale Unterschiede

Die Handhabung von No-Show-Gebühren variiert in Deutschland je nach Region und Restauranttyp. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise erheben laut einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) bereits 10% der Gastronomen eine solche Gebühr. Dies unterstreicht die zunehmende Verbreitung dieser Praxis.

In Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich ein gemischtes Bild. Während einige Restaurants wie das erwähnte Gourmet-Restaurant der Burg Schlitz klare Regelungen haben, führen andere Betriebe die Gebühr erst seit Kurzem ein. Ein rustikales Restaurant in der Mecklenburgischen Schweiz beispielsweise verlangt seit Jahresbeginn eine Pauschale bei Nichterscheinen.

In Großstädten wie München oder Berlin ist die Praxis weiter verbreitet als in ländlichen Gebieten. Dies hängt oft mit der höheren Konzentration von hochpreisigen Restaurants und der größeren Konkurrenz zusammen.

Insgesamt lässt sich beobachten, dass die Einführung von No-Show-Gebühren in Deutschland ein fortlaufender Prozess ist, der vor allem in den letzten zehn Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Während es in der gehobenen Gastronomie bereits zur Normalität gehört, ziehen nun auch immer mehr Restaurants der Mittelklasse nach. Die Reaktionen der Gäste sind dabei gemischt, wobei die meisten Verständnis für die Maßnahme zeigen, solange sie transparent kommuniziert wird.

Auswirkungen auf Gastronomen

Die Einführung von No-Show-Gebühren hat erhebliche Auswirkungen auf Gastronomen. Diese Maßnahme bringt sowohl Vorteile als auch potenzielle Nachteile mit sich, die es sorgfältig abzuwägen gilt.

Finanzielle Vorteile

No-Show-Gebühren haben einen positiven Einfluss auf die finanzielle Situation von Restaurants. Sie dienen als Instrument zur Maximierung der Einnahmen und Effizienz. Wenn Gäste ihre Reservierungen nicht wahrnehmen oder rechtzeitig stornieren, entgehen den Restaurants potenzielle Einnahmen. Durch die Erhebung von No-Show-Gebühren können Gastronomen sicherstellen, für jeden reservierten Tisch Einnahmen zu erzielen.

Diese Gebühren helfen, die Umsatzeinbußen durch nicht eingehaltene Reservierungen zu kompensieren. Restaurants gehen bei der Vorbereitung in Vorleistung: Lebensmittel werden eingekauft, Tische eingedeckt und Personal für die Schicht eingeplant. Ohne No-Show-Gebühren würden Gastronomen auf diesen Kosten sitzen bleiben.

Ein weiterer finanzieller Vorteil ist die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Restaurants planen ihren Einkauf und ihre Vorbereitungen oft basierend auf den Reservierungen. No-Shows führen dazu, dass vorbereitete Lebensmittel nicht verwendet werden und entsorgt werden müssen, besonders bei speziellen Menüs oder frischen Zutaten. Die Gebühren tragen dazu bei, diese Verschwendung zu minimieren und somit die Kosten zu senken.

Planungssicherheit

No-Show-Gebühren verbessern die Planungssicherheit für Gastronomen erheblich. Sie sorgen dafür, dass Gäste ihre Reservierungen ernst nehmen und sich an die vereinbarten Zeiten halten. Dies führt zu einer effektiveren Auslastung der Tische und einer Verbesserung der betrieblichen Abläufe.

Die erhöhte Verbindlichkeit der Reservierungen ermöglicht eine genauere Personal- und Ressourcenplanung. Gastronomen können den Personaleinsatz besser steuern und vermeiden Situationen, in denen zu viele Mitarbeiter eingeteilt sind, während zahlreiche Tische leer bleiben. Dies reduziert unnötige Personalkosten und trägt zur Aufrechterhaltung der Arbeitsmoral bei.

Die Einführung von No-Show-Gebühren hat auch einen positiven Effekt auf die Zuverlässigkeit der Reservierungen. Ein Restaurantbetreiber berichtet, dass vor der Einführung von 1000 Gästen ungefähr 100 nicht erschienen, während es jetzt nur noch etwa zehn sind. Diese deutliche Verbesserung ermöglicht eine präzisere Planung und Vorbereitung.

Potenzielle Nachteile

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch potenzielle Nachteile, die Gastronomen berücksichtigen müssen. Ein Hauptpunkt ist die mögliche negative Reaktion der Gäste auf die Einführung von No-Show-Gebühren. Einige Kunden könnten dies als unfreundlich oder misstrauisch empfinden, was zu einem Imageverlust führen könnte.

Die Umsetzung und Verwaltung von No-Show-Gebühren erfordert zusätzlichen administrativen Aufwand. Restaurants müssen Systeme implementieren, um Kreditkartendaten zu verwalten und Gebühren einzuziehen. Dies kann zu erhöhten Kosten und Komplexität in der Verwaltung führen.

Es besteht auch die Gefahr, dass No-Show-Gebühren zu Konflikten mit Gästen führen können, insbesondere wenn es zu Missverständnissen oder technischen Problemen bei der Reservierung kommt. Dies kann zu negativen Bewertungen und Mundpropaganda führen, die dem Ruf des Restaurants schaden können.

Gastronomen müssen auch bedenken, dass die Einführung von No-Show-Gebühren die Spontanität der Gäste einschränken kann. Einige Kunden könnten zögern, Reservierungen vorzunehmen, aus Angst, die Gebühr zahlen zu müssen, wenn unvorhergesehene Umstände sie am Erscheinen hindern.

Insgesamt überwiegen für viele Gastronomen die Vorteile der No-Show-Gebühren. Sie bieten finanzielle Sicherheit, verbessern die Planbarkeit und tragen zu einer effizienteren Betriebsführung bei. Dennoch ist es wichtig, die potenziellen Nachteile sorgfältig abzuwägen und die Umsetzung mit Fingerspitzengefühl und Transparenz gegenüber den Gästen zu gestalten.

Konsequenzen für Gäste

Finanzielle Belastung

Die Einführung von No-Show-Gebühren hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Restaurantgäste. In einigen Fällen können diese Gebühren beträchtliche Summen erreichen. Manche Restaurants verlangen bis zu 150 Euro pro Person bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Stornierung. Bei größeren Gruppen kann dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.

Die Höhe der Gebühren variiert je nach Restaurant und Region. In München beispielsweise verlangt das Restaurant Schwarzreiter eine Gebühr von 120 Euro pro Person. In anderen Fällen können die Kosten zwischen 10 und 50 Euro pro Gast liegen. Die genaue Höhe hängt oft von der Art der Reservierung und den spezifischen Vereinbarungen ab.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Grundlage für diese Gebühren von der Art der Reservierung abhängt. Bei einer einfachen Tischreservierung ohne vereinbarte Leistungen ist die Durchsetzbarkeit der Gebühr oft schwieriger. Wurde jedoch ein spezielles Menü zu einem festgelegten Preis vereinbart, hat der Gastronom in der Regel einen stärkeren Anspruch auf Schadensersatz.

Änderung des Reservierungsverhaltens

Die Einführung von No-Show-Gebühren hat einen signifikanten Einfluss auf das Reservierungsverhalten der Gäste. Viele Restaurants berichten von einer deutlichen Verbesserung der Zuverlässigkeit bei Reservierungen. Ein Beispiel zeigt, dass vor der Einführung solcher Gebühren von 1000 Gästen etwa 100 nicht erschienen, während es danach nur noch etwa zehn waren.

Diese Entwicklung führt zu einer erhöhten Verbindlichkeit von Reservierungen. Gäste nehmen ihre Zusagen ernster und sind eher geneigt, rechtzeitig abzusagen, wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Dies hat positive Auswirkungen auf die Planungssicherheit der Restaurants und reduziert die Verschwendung von Ressourcen.

Allerdings kann die Einführung von No-Show-Gebühren auch zu einer gewissen Zurückhaltung bei Reservierungen führen. Einige Gäste könnten zögern, Tische zu reservieren, aus Angst vor möglichen finanziellen Konsequenzen bei unvorhergesehenen Umständen. Dies könnte besonders bei spontanen Entscheidungen oder bei Unsicherheiten bezüglich der eigenen Planung der Fall sein.

Möglichkeiten zur Vermeidung von Gebühren

Um No-Show-Gebühren zu vermeiden, haben Gäste verschiedene Möglichkeiten:

  1. Rechtzeitige Stornierung: Die meisten Restaurants bieten die Möglichkeit, Reservierungen kostenlos zu stornieren, wenn dies innerhalb einer bestimmten Frist geschieht. Gäste sollten sich über diese Fristen informieren und sie einhalten.
  2. Aufmerksames Lesen der AGBs: Bei Online-Reservierungen ist es wichtig, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen. Hier finden sich oft Informationen zu möglichen No-Show-Gebühren und den Bedingungen für deren Erhebung.
  3. Kommunikation mit dem Restaurant: Bei unvorhergesehenen Umständen kann eine freundliche Kontaktaufnahme mit dem Gastronomen hilfreich sein. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden.
  4. Nutzung von Erinnerungsservices: Viele Restaurants bieten automatisierte Erinnerungen per E-Mail oder SMS an. Diese enthalten oft eine einfache Möglichkeit zur Stornierung mit einem Klick, was besonders für introvertierte Personen vorteilhaft sein kann.
  5. Sorgfältige Planung: Gäste sollten ihre Reservierungen sorgfältig planen und mehrfache Reservierungen für den gleichen Zeitpunkt vermeiden.
  6. Überprüfung der Kreditkarteninformationen: Bei Reservierungen, die eine Kreditkartengarantie erfordern, sollten Gäste sicherstellen, dass die angegebenen Informationen korrekt sind.

Es ist zu beachten, dass Gäste in bestimmten Fällen die Möglichkeit haben, die Höhe der Gebühr zu reduzieren. Wenn beispielsweise Lebensmittel anderweitig nutzbar sind, darf der Gastronom diesen Betrag nicht als Schadensersatzanspruch geltend machen. Zudem haben Gäste das Recht, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Insgesamt führt die Einführung von No-Show-Gebühren zu einer Veränderung in der Restaurantkultur. Sie erfordert von den Gästen ein höheres Maß an Verbindlichkeit und Verantwortungsbewusstsein bei der Planung ihrer Restaurantbesuche. Gleichzeitig bietet sie Möglichkeiten für eine bessere Kommunikation zwischen Gästen und Gastronomen und kann zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen in der Gastronomie beitragen.

Schlussfolgerung

Die Einführung von No-Show-Gebühren in deutschen Restaurants hat einen tiefgreifenden Einfluss auf die Gastronomiebranche. Diese Praxis bringt sowohl für Gastronomen als auch für Gäste Vor- und Nachteile mit sich. Für Restaurantbetreiber bedeutet es mehr Planungssicherheit und einen Schutz vor finanziellen Verlusten. Gäste hingegen müssen ihre Reservierungen ernster nehmen und mit möglichen Gebühren rechnen, wenn sie nicht erscheinen.

Am Ende geht es darum, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Restaurants und der Flexibilität der Gäste zu finden. Eine klare Kommunikation und faire Regelungen sind wichtig, um das gegenseitige Verständnis zu fördern. So kann diese neue Entwicklung zu einer verantwortungsvolleren Restaurantkultur beitragen, von der letztendlich beide Seiten profitieren können.

FAQs

  1. Was geschieht, wenn ich eine Tischreservierung vornehme und dann nicht erscheine? Antwort: Wenn Sie eine Tischreservierung vornehmen und nicht erscheinen, besteht zwischen Ihnen und dem Restaurant ein Vertragsverhältnis. Kann das Restaurant nachweisen, dass es den Tisch nicht anderweitig vergeben konnte, sind Sie möglicherweise schadensersatzpflichtig.
  2. Inwiefern ist eine Tischreservierung im Restaurant verbindlich? Antwort: Die Verbindlichkeit einer Tischreservierung hängt von den jeweiligen Umständen ab. Rechtlich betrachtet ist eine Reservierung der Beginn eines Vertragsverhältnisses, welches noch ausgehandelt und abgeschlossen werden muss. Daher ist sie sowohl für den Gast als auch für den Gastgeber verbindlicher als oft angenommen.
  3. Welche Konsequenzen hat es, wenn ich eine Reservierung nicht einhalte? Antwort: In vielen deutschen Restaurants ist es mittlerweile üblich, dass bei der Reservierung Kreditkarteninformationen hinterlegt werden müssen. Wenn Sie die Reservierung nicht wahrnehmen oder kurzfristig stornieren, kann eine Gebühr anfallen, die über Ihre Kreditkarte abgebucht wird.
  4. Sind Restaurantreservierungen rechtlich bindend? Antwort: Eine Reservierung wird rechtlich als Angebot gemäß § 145 BGB betrachtet, das denjenigen, der reserviert hat, bindet. Als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung wird das Angebot mit dem Zugang beim Empfänger wirksam gemäß § 130 BGB.